
Um die Gesamtenergiebilanz
von Gebäuden zu
verbessern,
werden immer höhere
Anforderungen an die Fugendichtheit gestellt.

EnEV

In der neuen Energieeinsparverordnung wurden die Anforderungen
wurden
an eine luftdichte Gebäudehülle weiter verstärkt. Demnach
sind zu errichtende Gebäude so auszuführen, dass die wärmeübertragende
Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig
entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet werden,
die Anforderungen des Mindestwärmeschutzes eingehalten werden und der
Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf so
gering wie möglich gehalten wird.

IFBS-Richtlinie

Der Industrieverband für Bausysteme im Metallleichtbau
(IFBS) fordert eine
spezielle Abdichtung von Bauwerks-
fugen zwischen Bauelementen im Metallleichtbau um
Dichtebenen über Element- und Bauabschnittsgrenzen
hinweg
fortzusetzen. Dadurch werden die in der
EnEV geforderten Regeln der
Technik
definiert, die
gewährleisten sollen, dass raumabschließende
Konstruktionen
luftundurchlässig sowie temperatur-
wechselbeständig sind
und den
erforderlichen Wärme-,
Schall-, Feuchte- und Brandschutz
aufweisen.


Infobroschüre: Fugendichtheit im Metallleichtbau
|